Hinweis für Kommunen: Jährliches Monitoring

Das Breitbandbüro des Bundes (BBB) stellt den beihilfegebenden Stellen (Kommunen, Landkreise, Länder) zum Beihilfemonitoring für die Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRLR) ein Online-Monitoring-System zur Verfügung.

Gerne möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 28. Februar die alljährliche Meldung der Beihilfeleistungen des Vorjahres unter Angabe der folgenden Aspekte abzugeben ist:

  • Höhe der Förderung/Beihilfe,
  • Darstellung der Fördergebiete,
  • Darstellung der technischen Ausgangssituation,
  • Darstellung, welche Technologie durch die Förderung ermöglicht wurde,
  • Darstellung,  welche  Leistungen (Geschwindigkeiten) für die Endkunden durch die Förderung ermöglicht wurden.

Bitte beachten Sie, dass auch Korrekturen zu Meldungen aus den Vorjahren übermittelt werden können.

Das Online-Monitoring-System erreichen Sie unter https://breitbandbuero.de/monitoring/

Die Zentrale Website auf nationaler Ebene zur Veröffentlichung von Breitbandausschreibungen finden Sie unter www.breitband-ausschreibungen.de.

Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass der bereits dem LAK kommunizierte Vorschlag des Breitbandbüros des Bundes (BBB) zur Veröffentlichungsmöglichkeit von Anbieterabfragen und Ausschreibungen gemäß BRLR umsetzt wurde.

Mit der Internetseite www.breitband-ausschreibungen.de stellen wir allen ausschreibenden Stellen die Möglichkeit zur Verfügung, ihre Anbieterabfragen und Ausschreibungen zu Breitbandausbauvorhaben, die gemäß Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRLR) gefördert werden, auf einer bundesweiten Plattform zu veröffentlichen.

Hinweis: Die Einstellung von Anbieterabfrage bzw. Ausschreibung auf dieser Plattform entbindet die ausschreibende Stelle nicht von der Pflicht, die Ausschreibungs- und Veröffentlichungspflichten gemäß spezifischer Förderrichtlinien einzuhalten und bspw. Ausschreibungen im offiziellen Amtsblatt sowie im betreffenden Internetangebot der ausschreibenden Stelle zu veröffentlichen.