Information zu Breitbandausbau mit kommunalen Mitteln|Förderung unter der GAK-Beihilferegelung

Nach Aussage der EU-Kommission ist auch eine rein kommunal finanzierte Breitbandförderungen möglich. Maßgebend hierfür ist der GAK-Rahmen, für den eine beihilferechtliche Genehmigung vorliegt. Das bedeutet, dass alle Voraussetzungen der genehmigten GAK-Regelung einzuhalten sind.

Einzelfallnotifitzierungen sind in diesen Fällen also nicht mehr erforderlich. Bei einer Nutzung dieser Möglichkeit darf das für die Länder über den Bund bereitgestellte Beihilfebudget nicht überschritten werden. Deswegen sind solche Beihilfen dem für die GAK-Förderung zuständigem Ministerium zu melden.