Schweitzer: Angleichung von Festnetz- und Mobilfunkpreisen bei 0180er und 0137er Rufnummern richtiger und zeitgemäßer Schritt

„Die erwogene Änderung führt dazu, dass Preise für Anrufe aus Mobilfunknetzen zum Teil erheblich sinken. Das ist ein richtiger und zeitgemäßer Schritt. Längst hat die Nutzung des Mobiltelefons die des Festnetzanschlusses verdrängt", begrüßte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer die aktuelle Erwägung der Bundesnetzagentur.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten künftig nicht mehr Sorge haben müssen, dass Gespräche bzw. die Nutzung von Angeboten mit 0180- oder 0137-Nummern zur Kostenfalle werden. Zudem kann bei einer Bewerbung von Rufnummern ein einheitlicher Preis angegeben werden – das führt zu mehr Transparenz“, betonte Minister Schweitzer.

Aktuell kostet ein Anruf einer 0180er Rufnummer aus dem Festnetz 3,9 ct/min und aus den Mobilfunknetzen in aller Regel 42 ct/min. Durch die Angleichung würde die Preisdifferenz entfallen.

Hintergrund:

Die Bundesnetzagentur führt derzeit eine öffentliche Anhörung zu geplanten Festlegungen von einheitlichen Endkundenpreisen für Anrufe aus Festnetzen und Mobilfunknetzen bei (0)137er und (0)180er Rufnummern für Massenverkehrsdienste durch. Mit Inkrafttreten einer Neufassung des Telekommunikationsgesetzes am 01.12.2021 erhält die Bundesnetzagentur erstmals die Befugnis, bezogen auf Rufnummern für Massenverkehrsdienste Endkundenpreise auch für Anrufe aus Mobilfunknetzen festzulegen (§ 123 Abs. 7 TKG n.F.). Die Preisfestlegung steht im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen zu Preisangaben aus § 109 TKG n.F. und Preisansagen aus § 110 Abs. 3 TKG n.F.

Die Bundesnetzagentur strebt an, bereits mit Wirkung zum 01.12.2021 einheitliche Endkundenpreise festzulegen und für die Betroffenen möglichst frühzeitig Klarheit über die zu erwartende Festlegung zu schaffen, damit rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können. Interessierte Marktbeteiligte haben bis zum 21.07.2021 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen.