Weitere Gebiete in Rheinland-Pfalz sollen mit besserem Mobilfunk versorgt werden

Der Ausbau von Mobilfunk geht auch im ländlichen Raum weiter voran. Im Mai werden weitere bislang unterversorgte Regionen und Kommunen durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) und in Abstimmung mit der Clearingstelle Mobilfunk des Landes Rheinland-Pfalz in das Markterkundungsverfahren gegeben. Erklärt in den kommenden Wochen kein Mobilfunkunternehmen, dass es in den nächsten drei Jahren die Gebiete eigenwirtschaftlich ausbauen wird, können die bestehenden Mobilfunklücken mithilfe von Fördermitteln des Bundes geschlossen werden. Davon könnten insgesamt mehr als 40 Gemeinden in den Landkreisen Altenkirchen, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Germersheim, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und Trier-Saarburg profitieren.

Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer sagt: „Die Schließung der weißen Flecken ist für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz besonders wichtig und entscheidend. Wir haben noch immer zu oft Verbindungsabbrüche und abgeschnittene Ortschaften. Das Handy ist aber längst für viele Menschen zu einem Ersatz für das Festnetz geworden. Deshalb müssen Empfang und Erreichbarkeit in allen Regionen gleichermaßen sichergestellt werden. Die Clearingstelle Mobilfunk steht hierzu in einem engen und regelmäßigen Austausch mit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Gemeinsam achten wir darauf, dass jene Gebiete mit Nachholbedarfen hinsichtlich der Mobilfunkversorgung, berücksichtigt werden“, sagte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

Die Ausweitung des Mobilfunks und die Schließung der weißen Mobilfunkflecken orientiert sich dabei an den Ausbauverpflichtungen, die für die Mobilfunkunternehmen seit 2019 gelten.

Identifizierte weiße Flecken, also Gebiete, in denen keinerlei Mobilfunk-Empfang vorhanden ist und auch keine Aufbauverpflichtung besteht, können mit Fördermitteln des Bundes erschlossen werden.

Hintergrund

Folgende Gebiete/Gemeinden wurden im Mai 2022 in die Förderung gegeben:

Landkreis Altenkirchen (Westerwald): Friesenhagen, Birken-Honigsessen, Katzwinkel (Sieg),

Landkreis Germersheim: Stadt Wörth am Rhein

Landkreis Südliche Weinstraße: Steinfeld, Schweigen-Rechtenbach, Oberotterbach,

Landkreis Südwestpfalz: Fischbach bei Dahn, Bobenthal, Riedelberg, Rumbach, Stadt Dahn, Bruchweiler-Bärenbach, Lemberg, Hirschthal, Niederschlettenbach, Nothweiler, Schönau (Pfalz), Bundenthal. 

Landkreis Bad Dürkheim: Stadt Bad Dürkheim, Kallstadt, Weisenheim am Sand, Stadt Grünstadt, Bobenheim am Berg, Dackenheim, Stadt Freinsheim, Herxheim am Berg, Weisenheim am Berg, Altleiningen, Kirchheim an der Weinstraße, Neuleiningen.

Landkreis Donnersbergkreis: Falkenstein

Kreis Trier-Saarburg: Nittel, Tawern, Temmels, Wellen

Eifelkreis Bitburg-Prüm: Preischeid, Dasburg, Daleiden, Dahnen, Jucken, Olmscheid, Karlshausen.