Erstellung einer Studie zum Breitbandnetzausbau im südlichen Bereich des Landes Rheinland-Pfalz

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz, Breitband-Projektbüro, als ausschreibende Stelle beabsichtigt, die folgende Leistung zu vergeben: Erstellung einer Studie zum Breitbandnetzausbau im südlichen Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.

 

In der Studie sollen mehrere Varianten einer Netzplanung für diejenigen Regionen in den Landkreisen Südwestpfalz, Südliche Weinstraße, Germersheim, Kusel, Kaiserslautern, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis inclusive der kreisfreien Städte aufgezeigt werden, in denen bisher keine flächendeckende (95%-ige) Versorgung mit einer Datenrate von mindestens 30 Mbit/s vorhanden ist (sog. weiße NGA-Flecken). Nach der Identifizierung der weißen NGA-Flecken soll der zu überplanende Bereich in mehrere regionale Ausbaugebiete (Cluster) eingeteilt werden (z.B. in der Größe von Landkreisen).

Bei den Planungsvarianten handelt es sich um eine flächendeckende NGA-Netzplanung (insbesondere FTTC- bzw. Kabelbasierte Netzplanung) im gesamten Cluster (Variante 1), um eine schematisch dargestellte flächendeckende FTTB-Netzplanung im gesamten Cluster (Variante 2) sowie um eine flächendeckende Netzplanung mit einem NGA-Ausbau (insbesondere FTTC- bzw. Kabelbasierter Ausbau) in festzulegenden Kernbereichen des jeweiligen Clusters (Variante 3).

Die Planungsvarianten sollten verschiedene technische Lösungsvorschläge (leitungsgebundene und drahtlose Verbindungen sowie Kombinationen der unterschiedlichen Technologien) für das jeweilige Cluster umfassen und die Stärken und Schwächen der eingeplanten Technologien beschreiben. Die technischen Lösungsvorschläge sollen sowohl technische Belange als auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit (im Sinne eines kosteneffizienten Ausbaus bzw. eines angemessenen Verhältnisses von Kosten und Nutzen) einbeziehen.

Wenn bei der Variante 1 ein FTTC-Ausbau geplant wurde, sollen zusätzlich die FTTC-Trassen auf eine künftige Migration auf ein FTTB-Netz (schematisch) geprüft und wirtschaftlich bewertet werden. Darüber hinaus sind in die Planungsvarianten die Möglichkeiten der Mitnutzung vorhandener Breitband- und alternativer Infrastrukturen einzubeziehen (z.B. die Glasfaserzuführungen für LTE-Standorte der Mobilfunknetzbetreiber, die Standorte und Leitungsverbindungen von Windkraftanlagen und von Umspannanlagen der Stromversorgung, Leitungsverbindungen der Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Eisenbahninfrastruktur) und des ergänzenden Ausbaus durch den Eigentümer der vorhandenen Breitbandinfrastruktur.

Die Netzplanungen sollen die Basis für die Vorbereitung etwaiger Vergabeverfahren zur Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur durch Unternehmen liefern, weshalb die rechtlichen Vorgaben für Breitband-Beihilfemaßnahmen, insbesondere der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau vom 26.1.2013, der Verordnung zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung des Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 17.6.2014 (Nr. 651/2014) und gegebenenfalls der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access-Breitbandversorgung, bei den Netzplanungen zu berücksichtigen sind.

Sofern in einzelnen Regionen der Aufbau eines kommunalen Breitbandnetzes empfehlenswert erscheint, sind bei den Netzplanungen für diese Regionen auch die Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (2014) zu berücksichtigen. Für die verschiedenen technischen Lösungsvorschläge der jeweiligen Planungsvariante eines Clusters ist eine möglichst präzise Schätzung der Investitionskosten für die Herstellung des vorgeschlagenen Breitbandnetzes (Infrastruktur und Systemtechnik) sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung zu erarbeiten.

Den Lösungsvorschlägen soll grundsätzlich das Modell des Ausbaus der eigenen Netze privater Unternehmen zugrunde liegen, sofern kommunale Infrastrukturen vorhanden sind, sollten diese mit einbezogen werden. Es muss aufgrund der Vergleichsberechnungen für jeden technischen Lösungsvorschlag der jeweiligen Planungsvariante eines Clusters erkennbar sein, welchen Kosteneinfluss z.B. eine Abkehr von einer flächendeckenden (95%-igen) Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s hätte. Dies beinhaltet auch, dass bei offensichtlich erheblichen Investitionsmehrkosten zum Erreichen der 95%-igen Abdeckung von 30 Mbit/s alternative Lösungsvorschläge der jeweiligen Planungsvariante eines Clusters mit alternativem Abdeckungsgrad und der Kostendifferenz darzustellen sind.

Die Kostenkalkulationen sind auf Clusterebene und je Cluster auf der Ebene der Verbands-gemeinden zu erstellen, da eine Entscheidung über den Ausbau durch die örtlichen, politischen Gemeinden getroffen werden muss. Darüber hinaus ist für den gesamten zu überplanenden Bereich ein Wirtschaftlich-keitsvergleich der Realisierung zwischen FTTC-, FTTC inklusive Migration auf FTTB und FTTB-Ausbau vorzunehmen. Außerdem ist für das gesamte Gebiet eine Prioritätenliste von Maßnahmen zu erstellen, wobei die erforderlichen Maßnahmen nach ökonomischen Kriterien (z.B. Breitbandbedarf, Wirtschaftlichkeit) zu priorisieren und in eine zeitliche Abfolge zu bringen sind. Planungsbasis sind der Breitbandatlas und der Infrastrukturatlas des Auftraggebers. Der Breitbandatlas und der Infrastrukturatlas des Auftraggebers erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und unterliegen einem ständigen Wandel hinsichtlich des Ausbaustatus und der Verfügbarkeitsangaben. Der Auftraggeber wird, soweit möglich, auf begründete Nachfrage des Auftragnehmers fehlende Daten und Veränderungen ermitteln und zur Verfügung stellen. Sofern für die Studie zwingend erforderliche Daten nur vom Auftragnehmer beschafft werden können, erfolgt dies in Absprache mit dem Auftraggeber.

Zum Erhalt der Informationen aus dem Infrastrukturatlas sind eine Vertraulichkeitserklärung sowie eine Verwendungs- und Datenschutzerklärung durch den Auftragnehmer zu unterzeichnen. Die Planungsergebnisse sollen in elektronischer Form, PDF-Datei und Excel-Da-teien übergeben werden. Es sind ein Übersichtsplan über Netztopologie, Ausbaugebiete - Netzschemapläne - zu erstellen, Detailpläne für jedes Ausbaugebiet und jeden Verteilerbereich zu entwickeln sowie Trassenpläne mit schematischer Darstellung der Gebäudeanschlüsse anzufertigen. Die Planungsergebnisse sind vom Auftragnehmer in einem Präsentationstermin detailliert zu erläutern.

Die Vollständigen Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalu -> Vergabeplattform