Information zu Breitbandausbau mit kommunalen Mitteln|Förderung unter der GAK-Beihilferegelung
Einzelfallnotifitzierungen sind in diesen Fällen also nicht mehr erforderlich. Bei einer Nutzung dieser Möglichkeit darf das für die Länder über den Bund bereitgestellte Beihilfebudget nicht überschritten werden. Deswegen sind solche Beihilfen dem für die GAK-Förderung zuständigem Ministerium zu melden.