Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen
Das Land unterstützt die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur zur Vorbereitung eines späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser bis zum Grundstück/ Gebäude im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einem Breitbandausbau.
Förderung des Ausbaus von Breitband-Infrastrukturen
Das Land fördert Breitband-Infrastrukturprojekte unter bestimmten Voraussetzungen. Hier finden Sie alle Informationen zum Verfahren und was zu beachten ist.
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
Eine Förderung des Breitband-Infrastrukturausbaus im ländlichen Raum kann im Rahmen der Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise im ländlichen Raum. Kreisfreie und kreisangehörige Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt. Die Höhe der Förderung pro Projekt beträgt bis zu 90 % (höchstens jedoch 180.000 Euro), bei Gemeinschaftsprojekten auf Landkreis- oder Verbandsgemeindeebene ebenso bis zu 90 % (höchstens jedoch 450.000 Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben.