Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits 2008 begonnen, den Auf- und Ausbau von Breitbandinfrastrukturen und Datenübertragungswegen zu fördern und zu unterstützen - lange, bevor andere Länder dieses Thema für sich entdeckten. Grundsätzlich ist der Auf- und Ausbau von Breitbandinfrastrukturen Aufgabe der Wirtschaft. In bevölkerungsreichen Gebieten ist dies auch der Fall. In bevölkerungsärmeren Regionen oder topographisch anspruchsvollen Landschaften wird der Ausbau jedoch nur zögerlich angegangen, oftmals unter Verweis auf eine Wirtschaftlichkeitslücke. In diesen Fällen spricht man von einem Marktversagen.
Die Verfügbarkeit hoher und zukunftsfester Bandbreiten auch und gerade in ländlichen Regionen ist für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz essentiell um weiterhin attraktiv für junge und ältere Menschen zu bleiben, zukunftsfähig für sich niederlassende Unternehmen und Anziehungspunkt für neue kreative Berufe. Eine möglichst flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Internetverbindungen ist heute so selbstverständlich, wie fließendes Wasser und Elektrizität. Damit Kommunen dies auch im eigenen Gebiet erreichen, werden deshalb statt der Telekommunikationswirtschaft als Anbieter zunehmend - mit hohem Druck aus der Bevölkerung - die zu erschließenden Kommunen unter enger Moderation und Untersützung durch das Land und seinem Breitband-Kompetenzzentrum selbst aktiv.
Die Landesregierung hat für die kommenden Jahre in einem ersten Schritt umfangreiche Fördermittel für den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze (NGA-Netze) und auch für die Herstellung der Grundversorgung in einem ersten Schritt bereitgestellt. So steht alleine bis zum Jahr 2020 ein Verfügungsrahmen von 124,7 Millionen Euro für die Förderung des Breitbandausbaus bereit. Hierin enthalten ist der komplette rheinland-pfälzische Landesanteil an den Versteigerungserlösen der Digitalen Dividende II (DDII).
Diese Mittel sind auch notwendig, da sich die Kommunen in einer schwierigen finanziellen Lage befinden. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) wird zwar ein wichtiger Beitrag zur Entschuldung gelegt. Hier besteht aber zugleich ein Zielkonflikt. Einerseits soll der Ausbau von schnellem Internet zügig voranschreiten, verbunden mit der Forderung der Telekommunikationsanbieter, Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, und andererseits gilt es, das Erfordernis der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte konsequent zu erfüllen. Um adäquate Finanzierungsmöglichkeiten, angepasst an die allgemeine Lage, zu ermöglichen, wird für Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt über § 18 LFAG deshalb ein pauschaler Ausnahmebestand festgelegt, da hier ein besonderes Landesinteresse vorliegt.
Die Landesregierung, federführend das Ministerium des Innern und für Sport unterstützt Kommunen bei der Suche nach potentiellen Partnern (Geld-/Kapitalgebern) sowie begleitet und berät Kommunen bei der Suche nach tragfähigen Geschäftsmodellen.
Auf Grund ihrer finanziellen Situation ist es den Gemeinden nur in wenigen Fällen möglich, die Wirtschaftlichkeitslücke problemlos aus eigenen Mitteln zu schließen. In der Regel bedarf es deshalb mehrerer Partner, die den Breitbandausbau gemeinschaftlich fördern (Risk-Profit-Sharing).
Mehrere Finanzierungsmodelle sind denkbar. Häufig entscheiden sich die Kommunen bzw. beteiligte Projektpartner dabei für eines der nachfolgend genannten Modelle:
- Profit-Sharing-Modell,
bei welchem Telekommunikationsunternehmen, Tiefbauer und Energieversorger die Infrastruktur gemeinsam aufbauen und ebenfalls gemeinsam vom Erfolg profitieren,
- Betreibermodell,
bei welchen die Kommune in die Infrastrukturmaßnahme investiert und diese Investition durch die Mietzahlungen der Telekommunikationsunternehmen refinanziert,
- Gründung von Infrastrukturgesellschaften und „öffentlich-privaten Partnerschaften" (ÖPP),
in denen sich private und kommunale Eigner zusammenschließen und die nach dem Willen der Koalitionspartner ermöglicht werden sollen,
- Kooperationsprinzip,
bei welchem ein Vertrag zwischen Telekommunikationsunternehmen und Kommune geschlossen wird und die Kommune sich mit einem Zuschuss beteiligt, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen.
Daneben bietet sich auch die Nutzung von Synergien bei öffentlichen Infrastrukturausbauvorhaben an, um die Kosten für den Ausbau zu reduzieren (z.B. Mitverlegung von Leerrohren). Bei den Finanzierungsmodellen sind auch Mischformen möglich.
Für die Kommunen ist es immer wieder problematisch, ihren Anteil am Finanzierungsmodell beizusteuern. Soweit deshalb finanzielle Maßnahmen zugunsten privater Investoren zum Zwecke der Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz erforderlich sind, kommen als denkbare Maßnahmen, unter Beachtung des beihilferechtlichen Rahmens, im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel direkte Landeszuschüsse zur Abdeckung des wirtschaftlichen Fehlbetrages, vergünstigte Landeskredite oder -darlehen zur Investitions-Anreizförderung, Landesbürgschaften oder sonstige Garantien zur Risikoabsicherung etwaiger privater Geldgeber (z.B. Banken) in Frage.
Die Fördermaßnahmen des Landes konzentrieren sich auf in Frage kommende Gebiete, die auch in Zukunft betriebswirtschaftlich nicht rentabel durch einen Investor zu betreiben wären und die folglich ohne den Einsatz öffentlicher Mittel nicht breitbandversorgt wären.