Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen
Das Land unterstützt die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur zur Vorbereitung eines späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser bis zum Grundstück/ Gebäude im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einem Breitbandausbau.
Im Folgenden finden Sie eine Checkliste und umfangreiche Hinweise für eine Antragstellung.
Checkliste für den Antrag auf Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen
1 | Kostenermittlung erstellen (Excel) | [ ] |
2 | Förderantrag ausfüllen (Word) | [ ] |
3 | Veranschlagungs- und ausführungsreife Pläne der Hauptbaumaßnahme | [ ] |
4 | Veranschlagungs- und ausführungsreife Pläne der Mitverlegungsmaßnahme | [ ] |
5 | Netzdetailplanung für die Ortsgemeinde(n) (OG) | [ ] |
6 | Beschluss der OG über die Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde (VG) | [ ] |
7 | Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage der VG (PDF) | [ ] |
8 | Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage der OG(en) (PDF) | [ ] |
9 | Kommunalaufsichtliche Stellungnahme der Kreisverwaltung für die VG und OG (OG nur, wenn diese auch Kosten trägt) (PDF) | [ ] . |
HINWEIS: Eine Antragstellung ist erst bei Vollständigkeit der Unterlagen möglich!
Hinweise zur Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen Nummer 2.1.2 der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11. November 2015
Das Land unterstützt die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur zur Vorbereitung eines späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser bis zum Grundstück/ Gebäude im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einem Breitbandausbau. Die Gewährung einer Zuwendung kommt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11. November 2015 in Betracht, wenn die darin genannten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen ist zu beachten, dass nach der Nummer 5.1 Satz 6 der Richtlinie für Mitverlegungen die Bagatellgrenze der VV-LHO 1.2 gilt: die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 12 500 EUR betragen.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, in einem ersten Schritt eine Kostenschätzung durchzuführen. Dabei sind die Kosten für den Graben anteilsmäßig in die Berechnung einzustellen, wohingegen die Materialkosten und die Kosten für die Verlegung der Leerrohre in voller Höhe in die Berechnung eingestellt werden können. Mitverlegungen in Privatgrundstücken und in Gebäuden sind von der Förderung ausgeschlossen. Gemäß Nummer 5.3 der Richtlinie werden in den Fällen der Nummer 2.1.2 die Kosten für die Mitverle-gung von passiven Netzen im Sinne der Breitband-Leitlinien (vgl. Anhang II der Mitteilung der Kommission 2013/C25/01 - Passives Netz: Breitbandnetz ohne aktive Komponenten. Umfasst in der Regel Bauinfrastruktur, Leerrohre, unbeschaltete Glasfaserleitungen und Straßenverteilerkästen.) zur Errichtung einer NGA-fähigen Breitbandinfrastruktur mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard gefördert.
Wenn die Bagatellgrenze überschritten wird, können in einem zweiten Schritt die Unterlagen für die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen zusammengestellt werden.
Die Zuwendungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Nummer 4 Satz 2 der Richtlinie, die vorzulegenden Unterlagen aus der Nummer 7.1 Satz 4 der Richtlinie.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in der Nummer 5.1 Satz 3 der Richtlinie genannte Förderquote seit Juli 2016 überholt ist und die Förderquote für Mitverlegungsmaßnahmen derzeit bei bis zu 80 v. H. liegt.
Überblick über die Zuwendungsvoraussetzungen:
- Voraussetzung: Baumaßnahmen, bei denen kommunale passive Infrastruktur verlegt oder erneuert werden soll;
- Voraussetzung: Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einem Breitbandausbau;
- Voraussetzung: Baumaßnahmen, bei denen kommunale passive Infrastruktur zur Vorbereitung eines späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser bis zum Gebäude (FTTB) oder in die Wohnung (FTTH) verlegt werden soll;
- Voraussetzung: Erforderlichkeit der kommunalen passiven Breitbandinfrastruktur für einen späteren FTTB- oder FTTH-Ausbau;
- Voraussetzung: Zustimmung aller am Ausbau beteiligten Ortsgemeinden zur Aufgabenwahrnehmung durch die Verbandsgemeinde (§ 67 Abs. 5 GemO);
- Voraussetzung: keine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit (s. Nummer 4 Satz 1 Nummer 8 der Richtlinie);
- Voraussetzung: Ausschöpfen der Einnahmequellen (s. Nummer 4 Satz 1 Nummer 9 der Richtlinie) und
- Voraussetzung: veranschlagungs- und ausführungsreife Pläne (s. Nummer 4 Satz 1 Nummer 10 der Richtlinie).
Überblick über die vorzulegenden Unterlagen:
- Nachweis: Projektbeschreibung (mit Ausführungen zu den passiven Infrastrukturen als kommunale Infrastrukturen, zur Mitverlegungsmöglichkeit und zur Zielrichtung FTTH-/FTTB-Ausbau; kann im Antrag enthalten sein);
- Nachweis: veranschlagungs- und ausführungsreife Pläne über die Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einen Breitbandausbau;
- Nachweis: veranschlagungs- und ausführungsreife Pläne über die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur im Rahmen dieser Baumaßnahmen;
- Nachweis: Pläne zum Gesamtkonzept FTTB-/FTTH-Ausbau in der Ortsgemeinde/den Ortsgemeinden (die Erforderlichkeit kann z.B. durch die Vorlage einer FTTB-/FTTH-Netzplanung für die betroffene Ortsgemeinde, ggf. auch die Verbandsgemeinde, nachgewiesen werden); liegen solche Pläne nicht vor, sollte eine Einschätzung des zuständigen Breitband-beraters oder eines Planungsbüros eingeholt werden;
- Nachweis: Beschluss der betroffenen Ortsgemeinde(n) über die Übertragung der Aufgabe „Mitverlegung von Leerrohren für einen späteren FTTB- oder FTTH-Ausbau“ auf die Verbandsgemeinde;
- Nachweis: Kostenschätzung - hier ist zu beachten, dass nach der Nummer 5.1 Satz 6 der Richtlinie für Mitverlegungen die Bagatellgrenze der VV-LHO 1.2 (zuwendungsfähige Ausgaben betragen mindestens 12 500 EUR) gilt (Einzelheiten s.o.);
- Nachweis: Finanzierungsplanung (es sind die Einnahmequellen auszuschöpfen und es sollten möglichst keine Kredite aufgenommen werden);
- Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde(n) und
- Kommunalaufsichtliche Stellungnahme der Kreisverwaltung für die Verbandsgemeinde und gegebenenfalls für die Ortsgemeinde (falls diese Kosten trägt).
Überblick über das Verfahren:
Der Antrag ist schriftlich auf dem Dienstweg über die Aufsichtsbehörde beim Ministerium des Innern und für Sport einzureichen (s. Nummer 7.1 der Richtlinie). Der Antrag muss von einer Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde, einem Zweckverband oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gestellt werden (s. Nummer 3 der Richtlinie).
Um die Kommunen bei der Planung der Netzarchitektur der digitalen Infrastrukturen zu unterstützen, hat das Breitbandkompetenzzentrum einen Mustertext (Handreichung) erarbeitet, in dem die zu erbringende Leistung nach dem aktuellen Musterleistungsbild Beratungsleistung Gigabitgesellschaft aufgegriffen wurde.
Diese Handreichung ist als Mustertext für eine öffentliche Ausschreibung oder eine Verhandlungsvorgabe zu verstehen, die den Kommunen zu geeigneten FTTB/H-Netzdetailplanungen verhelfen soll.