Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ausbau von WLAN-Hotspots in Kommunen von Rheinland-Pfalz.
Die Ausbaukriterien zur Installation von RLP-Hotspots in den landeseigenen Gebäuden von Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Wifi4rlp
Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Ausbau der Internetversorgung an öffentlichen Plätzen und touristischen Orten beschlossen. Daher soll
- jedes mit Internet versorgte, öffentliche Gebäude in Landeseigentum einem freien WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit bereitstellen und
- zeitnah mindestens 1.000 WLAN-Hotspots in 1.000 Kommunen geschaffen werden.
Durch die Bereitstellung kostenfreier WLAN-Hotspots in den Kommunen verspricht sich die Landesregierung – gerade in ländlichen Regionen –, attraktive touristische Angebote sinnvoll zu ergänzen und neue aufzubauen.
Lücken im Mobilfunknetz, z.B. durch zeitliche Auslastung in Spitzenzeiten, können durch WLAN-Hotspots aufgefangen werden. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen kann ein kostenloses WLAN-Angebot zumindest zeitweise den Zugang zum Internet und damit eine Teilhabe an einer modernen, digitalen Gesellschaft ermöglichen.
Auch der Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu Angeboten des Landes kann so sichergestellt werden. Schließlich ist mit der Steigerung der Attraktivität gerade ländlicher Regionen auch eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit in vielen Bereichen zu erwarten.
WLAN-Rahmenvertrag des Landes
Zur Umsetzung des Ausbaus von WLAN-Hotspots in Rheinland-Pfalz wurde europaweit ein WLAN-Rahmenvertrag ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag ermöglicht wirtschaftlich attraktivere Konditionen für das Land und seine Kommunen, gegenüber Einzelbeauftragungen am Markt.
Der WLAN-Rahmenvertrag des Landes wurde an The Cloud Networks Germany GmbH vergeben. Bezugsberechtigt sind Ortsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und kreisfreie Städte sowie Behörden des Landes Rheinland-Pfalz
A C H T U N G : Neuer Ansprechpartner bei The Cloud Networks Germany GmbH:
Marta Losonczy
Projektleitung
089 – 419 422 122
Marta.Losonczy(at)thecloud.eu
Leuchtenbergring 3
81677 München
Förderverfahren
Der Ausbau von WLAN-Hotspots wird mit 500 Euro je Antrag/Kommune mit dem Ziel gefördert, 1.000 WLAN-Hotspots in 1.000 Kommunen zu realisieren.
Anträge auf Förderung können jeweils zu den Stichtagen 31.3. und 30.9. über das Online-Antragsformular beim Ministerium des Innern und für Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz vorab und zusätzlich postalisch eingereicht werden.
- Anträge (online) sind bis zum jeweiligen Stichtag möglich.
- Auf Grundlage der „Förderkriterien zum Ausbau von WLAN-Hotspots in den Kommunen von Rheinland-Pfalz“ erfolgt die Prüfung der eingereichten Antrage und entsprechend die Bewilligung der pauschalen Festbetragsförderung.
- Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann der Antragsteller über den Webshop auf www.wifi4rlp.rlp.de das weitere Verfahren initiieren.
- Hierbei wird in der Regel als ein erster Schritt eine Ortsbegehung erforderlich und sinnvoll sein. Ein Termin wird hierfür zwischen The Cloud und dem Antragsteller abgestimmt.
- Die Ortsbegehung dient einer Klärung der erforderlichen technischen Komponenten für den RLP-Hotspot vor dem Hintergrund des angedachten Einsatzes und abzudeckender Bereiche (Basispaket, weitere Accesspoints etc.). Das Ergebnis der Ortsbegehung wird durch The Cloud in einem Protokoll festgehalten und dem Antragsteller übergeben.
- Die empfohlenen Komponenten werden entsprechend dem gemeinsamen Protokoll durch The Cloud im Webshop im Kundenkonto des Antragstellers hinterlegt. Dort findet dieser die empfohlenen Komponenten und muss den Bezug bestätigen.
- Im weiteren Verfahren kommt der (Einzel-)Vertrag zwischen The Cloud und dem Antragsteller zustande.
- In einem nächsten Schritt wird der Installationstermin zwischen The Cloud und dem Antragsteller für die Installation / Aufbau des WLAN-Hotspots vereinbart.
- Nach Installation und Inbetriebnahme des RLP-Hotspots wird dieser abgenommen. Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.
- Das Abnahmeprotokoll wird durch The Cloud an das Ministerium des Innern und für Sport, Breitband-Kompetenzzentrum, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz übermittelt.
- Der Antragsteller sendet die Originalrechnung(en) an das Ministerium des Innern und für Sport, Breitband-Kompetenzzentrum, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz.
- Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung des pauschalen Festbetrages gemäß den Angaben des Förderantrages auf Grundlage der „Förderkriterien zum Ausbau von WLAN-Hotspots in den Kommunen von Rheinland-Pfalz“.
Wer kann den Rahmenvertrag nutzen?
Bezugsberechtigt
Im Wesentlichen:
- die Ministerien
- der Landtag
- die Landesvertretung
- die Staatskanzlei
- der Landesrechnungshof
- die Landesbetriebe
- der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz
- der Bezirksverband Pfalz
- der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz
- die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz
- die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen
- die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Eine aktuelle Übersicht ist unter https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis?nodeId=200723600 einzusehen.
Förderberechtigt
- Ortsgemeinden
- verbandsfreien Gemeinden und
- kreisfreien Städte
Der Ausbau von WLAN-Hotspots wird mit 500 Euro je Antrag/Kommune mit dem Ziel gefördert, 1.000 WLAN-Hotspots in 1.000 Kommunen zu realisieren.
Vorteile von Wifi4RLP auf einen Blick
Umfangreiches Komplettpaket | Mit dem Rahmenvertrag bietet das Land bezugsberechtigten Stellen ein umfangreiches und rechtssicheres WLAN-Komplettpaket. Aufwendige Einzelausschreibungen entfallen. Mit dem Basispaket bietet der Rahmenvertrag alles, was für einen Hotspot grundlegend benötigt wird: Auftragsklärung, Hardware, Internetanschluss, SSID, Zugangssicherung, Landingpage (Startseite mit Landeslogo), Jugendschutz, Rechnungsstellung, Wartung & Pflege. Die Erweiterungsoptionen bieten zusätzliche, optionale Leistungen und Hardwareerweiterungen (In-/Outdoor), Bedarfsermittlung, Vor-Ort-Dienste etc, mit denen ein RLP-Hotspot auf eigene Rechnung funktional und technisch erweitert werden kann. |
Öffentlich zugänglich und kostenlos für Nutzer (24/7) | Kostenlose Nutzung für 24 Stunden an 7 Tagen die Woche. Einfaches und schnelles Login ohne Registrierung. |
Sicher und Performant | Es wird sichergestellt, dass rechtlich und moralisch nicht zu vertretenden Webangebote nicht zugänglich sind. Hierzu zählen in erster Linie mindestens nachfolgende Inhalte:
Das WLAN-Angebot des Landes ist rechtssicher. Die Störerhaftung wird durch den Provider vollumfänglich übernommen. |
Anonyme und leistungsfähige Nutzung | An RLP-Hotspots werden keine personenbezogenen Daten gesammelt bzw. ausgewertet. Sichtbarkeit im Sinne einer Marke „Wifi4rlp“ Unter der SSID „Wifi4rlp“ sind die RLP-Hotspots landesweit klar und eindeutig identifizierbar. |
Attraktiver Preis | Durch den Rahmenvertrag erhält das Land und seine Kommunen wirtschaftlich attraktive Preise und einen großen Leistungsumfang. |